Zum Inhalt springen

Versicherungen · Existenzschutz

Berufs­unfähigkeit & Existenz­schutz – wenn die Arbeitskraft ausfällt

Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Wir vergleichen als Makler den Markt und finden die Bedingungen, die im Ernstfall tatsächlich tragen.

Ihr Einkommen ist Ihr größter Vermögens­wert.

Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges werden im Laufe ihres Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein. Soweit die Statistik. Dass Sie davon überzeugt sind, nicht dazuzugehören, zeugt von Optimismus – doch betrachten wir es realistisch: In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige.

Das Risiko, einmal dazuzugehören, ist also durchaus vorhanden. Und wer durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, setzt seinen und den Lebensstandard seiner Familie aufs Spiel. Aus diesem Grund gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den ersten Bausteinen, die wir mit unseren Mandanten besprechen – noch vor jeder Sachversicherung.

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen die Bedingungswerke unterschiedlicher Anbieter, achten auf die Details, die im Leistungsfall entscheiden, und stellen Ihnen ein Paket zusammen, das zu Beruf, Einkommen und Lebenssituation passt.

Private Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich ist dabei die letzte konkret ausgeübte Tätigkeit – mit allen Anforderungen, die sie mit sich bringt. Genau darin liegt der wesentliche Vorteil gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die deutlich strengere Maßstäbe anlegt und in der Höhe für die meisten Haushalte nicht ausreicht.

Der Unterschied zwischen einem guten und einem mittelmäßigen Vertrag steckt nicht im Beitrag, sondern in den Bedingungen: Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet? Wie lange läuft die Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft ist? Gibt es eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Rente bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können? Wie wird die Rente an die Inflation angepasst?

Diese Punkte prüfen wir vor dem Abschluss – und nicht erst, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Ebenso wichtig ist eine sorgfältige Gesundheitsprüfung: Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zum Verlust des Schutzes führen. Wir gehen die Fragen gemeinsam mit Ihnen durch.

  • Leistung bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung als Qualitätsmerkmal
  • Nachversicherungsgarantie für neue Lebensphasen
  • Dynamik gegen Inflation – in Beitrag und Leistung
  • Absicherung bis zum realistischen Rentenbeginn
  • Sorgfältige Gesundheitsprüfung statt Risiko im Leistungsfall

Erwerbsunfähigkeits­versicherung als Alternative

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll Sie für den Fall unterstützen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Damit erbringt sie in ähnlichen Situationen Leistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied beim Schutzumfang: Geld von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommt erst, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Ein Beispiel: Ein Handwerksmeister, der körperlich nicht mehr auf die Baustelle kann, aber noch im Büro oder als Pförtner arbeiten könnte, würde aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kein Geld bekommen – aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen sehr wohl. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet also einen weniger umfassenden Schutz, ist dafür in einigen Fällen aber auch günstiger.

Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Beruf, Vorerkrankungen oder Beitrag nicht darstellbar ist. Die EU-Versicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sobald die Voraussetzungen für Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Warum der Versicherte erwerbsunfähig ist, spielt dabei keine Rolle – auch psychische Ursachen sind versichert.

Risiko-Lebens­versicherung: an die Lieben denken

Stirbt derjenige, der im Vertrag versichert ist, zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Damit kann Ihre Familie beispielsweise den Kredit für die Immobilie ablösen oder den Unterhalt der Kinder bis zu deren erstem Job finanzieren. Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung – Sie sparen mit ihr kein Geld an, dafür ist der Beitrag im Verhältnis zur Leistung gering.

Besonders relevant wird sie in zwei Situationen: bei einer Baufinanzierung und bei Familien mit einem Hauptverdiener. Wir stimmen die Versicherungssumme deshalb auf die Restschuld des Darlehens und den Versorgungsbedarf der Familie ab – und passen sie an, wenn sich die Lebenssituation ändert.

Unfallversicherung und Sterbegeld

Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Schön, wenn man die Folgen zumindest finanziell abfedern kann. Über eine Unfallversicherung können Sie Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen nach einem Unfall, Kurkostenbeihilfe oder Bergungskosten abdecken. Je nach Beitragshöhe und Versicherungsumfang sind natürlich auch weitere Risiken versicherbar.

Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der größere Teil aller Unfälle passiert jedoch in der Freizeit und im Haushalt – und ist damit nur über eine private Unfallversicherung abgedeckt.

Die Sterbegeldversicherung schließlich ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer geringen Todesfallsumme. Diese Summe dient dem Zweck, eine angemessene Beerdigung sicherzustellen und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Angehörigen möglichst gering zu halten. Kosten entstehen unter anderem durch Grabstein, Sterbeurkunden, Erbschein, Trauerkarten und Blumenkränze. Das früher von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Sterbegeld wurde abgeschafft.

Checkliste

In dieser Reihenfolge gehen wir Ihren Existenz­schutz durch

Wir beginnen nicht mit Produkten, sondern mit Ihrer Situation. Erst wenn klar ist, welches Risiko welche Folge hätte, sprechen wir über Tarife.

  • 01Welches Einkommen fällt weg, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
  • 02Welche laufenden Verpflichtungen bestehen – Miete, Darlehen, Unterhalt?
  • 03Welche Ansprüche haben Sie aus gesetzlicher Rente, Versorgungswerk oder Arbeitgeber?
  • 04Wie hoch muss die monatliche Rente sein, damit der Lebensstandard bleibt?
  • 05Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellbar – oder ist eine Alternative sinnvoller?
  • 06Wer wäre im Todesfall betroffen und welche Summe wird dann gebraucht?
  • 07Wie lassen sich Vorerkrankungen sauber und ohne Nachteile abbilden?
In Ihrer Region

Beratung zur Berufsunfähigkeit in Thyrnau, Passau und im Landkreis

Unser Büro liegt in der Kaiser-Leopold-Straße 19b in 94136 Thyrnau, wenige Minuten von Passau entfernt. Für ein Gespräch zur Berufsunfähigkeit sind Sie bei uns nicht auf ein Telefonat mit einem Callcenter angewiesen: Sie sitzen mit einem Ansprechpartner am Tisch, der Ihre Unterlagen kennt und auch in fünf Jahren noch für Sie zuständig ist.

Gerade bei handwerklichen und pflegerischen Berufen, die in unserer Region stark vertreten sind, entscheidet die Berufsgruppeneinstufung erheblich über den Beitrag. Hier lohnt sich der Vergleich mehrerer Gesellschaften besonders, weil dieselbe Tätigkeit je nach Anbieter unterschiedlich bewertet wird.

Termine sind in Thyrnau, bei Ihnen vor Ort oder telefonisch möglich – Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

  • Thyrnau
  • Passau
  • Landkreis Passau
  • Hauzenberg
  • Obernzell
  • Neuburg am Inn
  • Untergriesbach
  • Vilshofen an der Donau
  • Niederbayern
Häufige Fragen

Was Mandan­ten oft fragen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald der Versicherte höchstens noch 50 Prozent seiner letzten beruflichen Tätigkeit ausüben kann. Entscheidend ist also der konkret ausgeübte Beruf – nicht die Frage, ob irgendeine Tätigkeit noch möglich wäre. Die Rente wird als vereinbarter Monatsbetrag ausgezahlt.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihre Arbeitskraft sprechen.

Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns Ihre Situation an, prüfen bestehende Verträge und sagen Ihnen offen, ob Handlungsbedarf besteht.

—Kontakt

Wir beraten Sie persönlich.

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung und, wenn Sie möchten, einem Terminvorschlag.

Geschäftszeiten

  • Montag – Donnerstag09:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag09:00 – 12:00 Uhr
  • Samstag & SonntagTermine nach Vereinbarung
Wie möchten Sie erreicht werden?

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Zum Schutz vor automatisierten Zusendungen nutzen wir Cloudflare Turnstile – es gilt die Datenschutzerklärung von Cloudflare.