Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich ist dabei die letzte konkret ausgeübte Tätigkeit – mit allen Anforderungen, die sie mit sich bringt. Genau darin liegt der wesentliche Vorteil gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die deutlich strengere Maßstäbe anlegt und in der Höhe für die meisten Haushalte nicht ausreicht.
Der Unterschied zwischen einem guten und einem mittelmäßigen Vertrag steckt nicht im Beitrag, sondern in den Bedingungen: Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet? Wie lange läuft die Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft ist? Gibt es eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Rente bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können? Wie wird die Rente an die Inflation angepasst?
Diese Punkte prüfen wir vor dem Abschluss – und nicht erst, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Ebenso wichtig ist eine sorgfältige Gesundheitsprüfung: Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zum Verlust des Schutzes führen. Wir gehen die Fragen gemeinsam mit Ihnen durch.
- Leistung bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Verzicht auf abstrakte Verweisung als Qualitätsmerkmal
- Nachversicherungsgarantie für neue Lebensphasen
- Dynamik gegen Inflation – in Beitrag und Leistung
- Absicherung bis zum realistischen Rentenbeginn
- Sorgfältige Gesundheitsprüfung statt Risiko im Leistungsfall

