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Finanzierungen

Der Weg in die eigenen vier Wände

Baufinanzierung, Bausparen und Anschlussfinanzierung. Wir ordnen Ihr Vorhaben und bringen Sie mit unserem Finanzierungspartner zusammen – beraten und vermittelt wird das Darlehen von ihm.

Zuerst das Budget, dann das Objekt.

Der Traum von der eigenen Immobilie beginnt selten mit einem Exposé, sondern mit einer Zahl: Welche monatliche Rate ist für Sie dauerhaft tragbar? Wer diese Frage vor der Suche klärt, verhandelt später aus einer Position der Sicherheit – und verliebt sich nicht in ein Objekt, das rechnerisch nicht passt.

Auf dieser Seite finden Sie die Themen, die dabei eine Rolle spielen: Zinsbindung, Tilgung, Fördermittel, Bausparen und der Ablauf bis zur Zusage. Die Beratung zum Darlehen selbst und dessen Vermittlung übernimmt unser Finanzierungspartner, der die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung besitzt. Wir stellen den Kontakt her und bleiben als Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Unsere eigene Aufgabe liegt daneben: Als Versicherungsmakler richten wir die Bausteine ein, die zu einem Immobilienerwerb gehören – Wohngebäudeversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Bauleistung und die Absicherung des Darlehens über eine Risikolebensversicherung. Und als Immobilienmakler kennen wir die Objekte und Unterlagen, um die es geht.

Wer berät, wer vermittelt

Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung besitzen wir nicht – und wir tun auch nicht so. Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO.

Für Finanzierungen arbeiten wir deshalb mit einem Partner zusammen, der diese Erlaubnis hat. Er prüft Ihre Zahlen, holt Angebote ein, vergleicht die Konditionen und begleitet die Antragstellung bis zur Zusage. Wir nennen Ihnen den Partner, bevor Daten weitergegeben werden, und geben nichts ohne Ihr Einverständnis weiter.

Für Sie ändert das am Ablauf wenig: Sie schildern Ihr Vorhaben einmal, wir sortieren es und stellen den Kontakt her. Der Vorteil bleibt, dass Immobilie, Finanzierung und Versicherungsschutz an einer Stelle zusammenlaufen, statt dass Sie drei Prozesse selbst koordinieren.

Baufinanzierung für Kauf, Neubau und Modernisierung

Ob Sie eine bestehende Immobilie kaufen, neu bauen oder umfassend modernisieren: Die Finanzierung folgt in allen Fällen derselben Logik, unterscheidet sich aber in Details erheblich. Beim Kauf ist der Kaufpreis bekannt und die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Beim Neubau wird das Darlehen nach Baufortschritt abgerufen, wobei Bereitstellungszinsen und die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit eine wichtige Rolle spielen.

Zentral ist die Zinsbindung. Eine lange Bindung schafft Planungssicherheit, eine kurze kann bei fallenden Zinsen günstiger sein – bringt aber Zinsänderungsrisiko am Ende der Laufzeit mit sich. Ebenso wichtig ist die anfängliche Tilgung: Je höher sie ausfällt, desto schneller sind Sie schuldenfrei, desto höher ist aber die monatliche Belastung. Und Sondertilgungsrechte kosten in vielen Fällen nichts, verschaffen aber wertvolle Flexibilität.

Häufig lässt sich die Finanzierung durch Fördermittel verbessern – etwa durch zinsgünstige Darlehen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ob und welche Programme für Ihr Vorhaben passen, klärt der Finanzierungspartner. Wichtig ist der Zeitpunkt: Förderungen müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

  • Kauf, Neubau, Modernisierung und Umbau
  • Zinsbindung passend zur Lebensplanung
  • Tilgungshöhe und Sondertilgungsrechte
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit beim Neubau
  • Fördermittel frühzeitig beantragen
  • Angebote mehrerer Geldgeber gegenüberstellen

Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen

Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, entscheidet die Anschlussfinanzierung darüber, wie sich Ihre Rate entwickelt. Viele Eigentümer verlängern reflexartig bei der bisherigen Bank – oft ohne Vergleich. Genau hier lassen sich mit überschaubarem Aufwand die größten Beträge sparen.

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich das heutige Zinsniveau für einen späteren Ablauf sichern, üblicherweise bis zu fünf Jahre im Voraus. Dafür wird ein Zinsaufschlag fällig – ob sich das lohnt, hängt vom Zinsumfeld und Ihrer Risikoneigung ab. Die Varianten mit konkreten Zahlen stellt Ihnen der Finanzierungspartner gegenüber.

Ein Wechsel des Darlehensgebers ist übrigens meist unkomplizierter als angenommen: Die Grundschuld wird abgetreten, ein neuer Grundbucheintrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Kosten dafür sind gering und stehen häufig in keinem Verhältnis zur möglichen Zinsersparnis.

Bausparen – Sparplan und Darlehen in einem

Ein Bausparvertrag kombiniert im Prinzip zwei Verträge: einen Sparplan und ein Immobiliendarlehen. Zunächst wird die Bausparsumme festgelegt, dann wird in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent dieser Summe angespart. Nach einer gewissen Zeit ist der Vertrag zuteilungsreif und Sie können das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

In der Sparphase ist der Zins meist geringer als marktüblich – dafür ist auch das Darlehen günstiger als ein vergleichbares Bankdarlehen. Das Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, also für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Ablösung eines Immobilienkredits.

Sinnvoll ist Bausparen vor allem in zwei Situationen: als langfristige Vorbereitung eines Immobilienerwerbs und als Baustein zur Zinssicherung für eine spätere Modernisierung. Ob sich zusätzlich Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder – bei entsprechenden Arbeitgeberleistungen – die Arbeitnehmersparzulage nutzen lassen, klärt der Finanzierungspartner mit Ihnen; auch Bausparverträge laufen über ihn.

Der Ablauf: vom ersten Gespräch bis zur Zusage

Im ersten Gespräch nehmen wir Ihr Vorhaben auf: um welche Immobilie es geht, welche Vorstellungen Sie haben und welche Fragen offen sind. Wenn Sie möchten, stellen wir anschließend den Kontakt zum Finanzierungspartner her und geben die Angaben weiter, die er für den Einstieg braucht.

Er klärt mit Ihnen die Zahlen – Einkommen, Eigenkapital, bestehende Verpflichtungen – und daraus den realistischen Finanzierungsrahmen inklusive Nebenkosten. Danach holt er Angebote ein, vergleicht die Konditionen und begleitet die Antragstellung bis zur Darlehenszusage.

Was von uns kommt: die Objektunterlagen, wenn die Immobilie aus unserem Bestand stammt, die Abstimmung mit Verkäufer und Notar sowie der Versicherungsschutz. Wohngebäude, Hausrat, Bauherrenhaftpflicht und die Absicherung des Darlehens richten wir so ein, dass ab Übergabe kein Tag ohne Schutz bleibt.

Checkliste

Diese Unterlagen braucht die Bank für Ihre Finanzierung

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Zusage – Verzögerungen entstehen fast immer an dieser Stelle. Was das Objekt betrifft, haben wir es bei eigenen Immobilien bereits vorliegen.

  • 01Einkommensnachweise der letzten Monate, bei Selbstständigen die Jahresabschlüsse
  • 02Nachweise über Eigenkapital – Kontoauszüge, Bausparvertrag, Depotauszug
  • 03Aufstellung bestehender Kredite und laufender Verpflichtungen
  • 04Kaufvertragsentwurf oder Bauvertrag mit Baubeschreibung
  • 05Grundbuchauszug und Flurkarte des Objekts
  • 06Grundrisse sowie Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • 07Energieausweis und – bei Wohnungen – Teilungserklärung
In Ihrer Region

Finanzierung und Immobilie in Thyrnau, Passau und im Landkreis

Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt zwischen Passau, Thyrnau, Hauzenberg und Obernzell – und damit die Preisniveaus, die für eine Beleihungsprüfung relevant sind. Diese Einordnung des Objekts ist unsere Aufgabe als Immobilienmakler.

Weil wir gleichzeitig Immobilien vermitteln, sehen wir beide Seiten: Wir wissen, welche Unterlagen Verkäufer in der Region üblicherweise vorhalten und wo es bei älteren Objekten typischerweise Nachfragen gibt. Das verkürzt den Prozess erheblich, bevor die Finanzierung überhaupt beginnt.

Termine finden in unserem Büro in der Kaiser-Leopold-Straße 19b in Thyrnau statt, gerne aber auch bei Ihnen zuhause oder am Objekt – Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

  • Thyrnau
  • Passau
  • Landkreis Passau
  • Hauzenberg
  • Obernzell
  • Neuburg am Inn
  • Untergriesbach
  • Vilshofen an der Donau
  • Niederbayern
Häufige Fragen

Was Mandan­ten oft fragen

Nein. Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist erlaubnispflichtig nach § 34i der Gewerbeordnung, und diese Erlaubnis haben wir nicht. Wir nehmen Ihr Vorhaben auf und stellen den Kontakt zu unserem Finanzierungspartner her, der die Beratung und Vermittlung mit eigener Erlaubnis übernimmt. Den Partner nennen wir Ihnen, bevor Daten weitergegeben werden.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Schritte anstehen – und wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu unserem Finanzierungspartner her.

+49 8501 / 91 51 40 1info@sesselmann-partner.de

Mo – Do 09:00 – 18:00 Uhr · Fr 09:00 – 12:00 Uhr

—Kontakt

Wir beraten Sie persönlich.

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung und, wenn Sie möchten, einem Terminvorschlag.

Geschäftszeiten

  • Montag – Donnerstag09:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag09:00 – 12:00 Uhr
  • Samstag & SonntagTermine nach Vereinbarung
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