Wer berät, wer vermittelt
Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung besitzen wir nicht – und wir tun auch nicht so. Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO.
Für Finanzierungen arbeiten wir deshalb mit einem Partner zusammen, der diese Erlaubnis hat. Er prüft Ihre Zahlen, holt Angebote ein, vergleicht die Konditionen und begleitet die Antragstellung bis zur Zusage. Wir nennen Ihnen den Partner, bevor Daten weitergegeben werden, und geben nichts ohne Ihr Einverständnis weiter.
Für Sie ändert das am Ablauf wenig: Sie schildern Ihr Vorhaben einmal, wir sortieren es und stellen den Kontakt her. Der Vorteil bleibt, dass Immobilie, Finanzierung und Versicherungsschutz an einer Stelle zusammenlaufen, statt dass Sie drei Prozesse selbst koordinieren.

