Vereins-Haftpflicht
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Das Vereinsleben unbeschwert genießen

Eine Vereinshaftpflicht schützt den Verein und seine Mitglieder vor den Kosten von Schadenansprüchen Dritter. Je nach Art und Größe des Vereins müssen in der Regel verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt werden. Egal ob Hobby oder soziales Engagement: Häufig finden viele Freizeitaktivitäten im Rahmen eines Vereins statt. Getreu dem Motto „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ kann es auch bei der Vereinsarbeit zu Fehlern beziehungsweise Schäden kommen. Wird dabei das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es zu einem Personenschaden, kann das ohne Vereinshaftpflichtversicherung schnell teuer werden – für den ganzen Verein oder aber den Vereinsvorstand. Denn in solchen Fällen haftet laut § 31 BGB der Verein für Schäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstanden sind