Jetzt an später denken
Jetzt müssen alle Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die neu einen Vertrag abschließen, mindestens 15 Prozent Zuschuss zusätzlich zu ihrem Beitrag zahlen, sofern auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Ab 2022 müssen alle Chefs auch bei vor 2019 abgeschlossenen laufenden Verträgen mindestens 15 Prozent dazugeben, sofern auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Der Arbeitgeber spart immer dann Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Arbeitnehmer nach Abzug des Gehalts, das er in die Betriebsrente steckt, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verdient
Anspruch. Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland den Anspruch, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen.
Formen der betriebliche Altersvorsorge. Es gibt fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden welchen er wählt.
Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt für die betriebliche Altersvorsorge. Er spart damit Steuern und Sozialabgaben. Das lohnt sich aber nur dann, wenn der Chef ordentlich Geld beisteuert.
In der Rentenphase. Die Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge sind komplett zu versteuern. Außerdem wird der volle Satz bei den Sozialabgaben fällig.
Sicherungen. Um Betriebsrenten auch bei der Pleite des Unternehmens zu schützen, gibt es verschiedene Sicherungseinrichtungen, die eine Rente im Insolvenzfall weiterzahlen.