Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgesichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz. Für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Gesamtwohnfläche und einem Bruttovorjahresmietwert von 20 000 Euro kostet der Schutz je nach Anbieter zwischen 30 Euro und 180 Euro im Jahr. Damit sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro gedeckt.